Rechtsprechung
BFH, 22.04.2008 - X S 3/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anforderungen an eine schlüssige Anhörungsrüge; Überraschungsentscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an eine Anhörungsrüge; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96
Aktien als Sonderbetriebsvermögen II
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X S 3/08
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383, unter I.2., m.w.N.). - BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X S 3/08
Mit diesem Vorbringen kann der Rügeführer aber im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614). - BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83
Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X S 3/08
Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539). - BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …
Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X S 3/08
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtpunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag hierauf einrichten (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
- BFH, 16.06.2011 - XI B 120/10
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller …
Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2008, R608, m.w.N.; vom 12. November 2008 V S 11/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, m.w.N.). - BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14
Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf …
aa) Soweit der Antragsteller mit seinem Vorbringen die Rechtmäßigkeit und Legitimation der angerufenen Gerichtsbarkeit bestreitet, kann er --wie mit dem Vorbringen einer fehlerhaften Entscheidung in der Sache (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614; vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R608;… in BFH/NV 2013, 1244)-- im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht gehört werden. - BFH, 15.12.2011 - XI B 50/11
Keine grundsätzliche Bedeutung der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der …
Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X S 3/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R608, m.w.N.).